Versicherung bei Wasserschaden - Ihre Rechte und Pflichten
Ein Wasserschaden ist ärgerlich genug. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten für die professionelle Trocknung. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.
Welche Versicherung zahlt?
| Schadensart | Versicherung | Was wird bezahlt? |
|---|---|---|
| Leitungswasserschaden (Rohrbruch) | Gebäudeversicherung | Trocknung, Sanierung, Reparatur |
| Schäden am Hausrat | Hausratversicherung | Beschädigte Möbel, Geräte, Kleidung |
| Rueckstau (Kanalisation) | Elementarversicherung | Nur wenn separat versichert |
| Hochwasser | Elementarversicherung | Nur wenn separat versichert |
Schritt-fuer-Schritt: Schadensmeldung
- Schaden dokumentieren: Fotos und Videos von allen betroffenen Bereichen
- Versicherung informieren: Telefonisch und schriftlich, möglichst am selben Tag
- Sofortmassnahmen ergreifen: Wasser entfernen, Trocknung starten - das ist Ihre Pflicht!
- Gutachter abwarten: Bei größeren Schäden schickt die Versicherung einen Gutachter
- Rechnungen sammeln: Alle Belege für Trocknung, Reparatur und Ersatz aufbewahren
Was DTB Bautrockner für Sie tut
- Versicherungskonforme Rechnung mit allen relevanten Details
- Dokumentation des Trocknungsverlaufs
- Feuchtemessprotokolle vor und nach der Trocknung
- Beratung zum Ablauf der Versicherungsmeldung
Wichtig: Schadensminderungspflicht
Als Versicherungsnehmer haben Sie die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet: Sofort Wasser entfernen und professionelle Trocknung starten. Wer zu lange wartet, riskiert, dass die Versicherung die Kostenübernahme kürzt.